Neuigkeiten von Alpenland Immobilien
08März
Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig
Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.
01März
Mieterhöhung: Vorbehaltlose Zahlungen gelten als Zustimmung
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
22Februar
Zahl der Baugenehmigungen deutlich gesunken
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
15Februar
Hohe Betriebskosten: Beweislast bei Vermietern und Versorgern
In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.
08Februar
Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
01Februar
Einnahmen durch Grunderwerbsteuer auf Rekordhoch
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.
25Januar
Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.
19Januar
Rückblick 2017 – Ausblick 2018
Das vergangene Jahr war ein Immobilien-Boom-Jahr. Zu Beginn des Jahres war das Thema Immobilienblase virulent, wurde aber über das ganze Jahr 2017 nicht akut. Inzwischen überlegen immer mehr Menschen, ob sie die hohen Immobilienpreisen noch bezahlen oder besser an den Stadtrand ausweichen sollen.
19Januar
Übergangsfrist für alte Kamin- und Kachelöfen abgelaufen
Kamin- und Kachelöfen erhöhen in der kalten Jahreszeit den Wohnkomfort. Sie sorgen für eine behagliche Wärme und ein angenehmes Raumklima. Seit 2015 müssen die sogenannten Einzelraumfeuerstätten strengere Auflagen erfüllen. Der Staubgrenzwert liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas, der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei vier Gramm pro Kubikmeter. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die sogenannte 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
19Januar
Stadtplanung: Deutschland braucht Ankerstädte
Die Unterschiede zwischen Stadt und Land werden in Deutschland immer größer. Auf der einen Seite gibt es die boomenden Großstädte, auf der anderen Seite abgehängte Abwanderungsregionen. Gleichwertige Lebensbedingungen können so kaum entstehen.
19Januar
Mängel beseitigen: Die Frist muss angemessen sein
Bauen ist bei aller Technisierung und Digitalisierung noch immer ein Handwerk, bei dem verschiedene Gewerke zusammen schließlich ein ganzes Haus schaffen. Fehler und Mängel sind nicht nur möglich, sondern normal. Der Gesetzgeber hat ein festes Instrumentarium geschaffen, wie Bauherrn und beauftragte Unternehmen zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen können.
19Januar
Gemeinschaftseigentum bleibt Gemeinschaftseigentum
Wohnraum in großen Städten ist knapp. Daher ist es naheliegend, ungenutzte Räume und brach liegende Spitzböden auszubauen. Der Zugewinn von Wohnraum ist besonders für Wohnungseigentümer verlockend, deren Wohnung direkt unter dem Dachboden liegt. Der ausgebaute Raum lässt sich dann bequem mit einer Treppe erschließen und macht aus der Etagen- eine attraktive Maisonette-Wohnung.