Neuigkeiten von Alpenland Immobilien
02Oktober
IMMOBILIEN ABC: I WIE INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE
Als Eigentümer einer Wohnung entrichtet man jeden Monat das Hausgeld, von dem ein Teil die Instandhaltungsrücklage ist. Sie dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer für den Fall, dass am gemeinsamen Eigentum, z. B. am Dach oder der Heizungsanlage, etwas saniert werden muss oder ein Schaden zu reparieren ist.
01Oktober
IMMOBILIEN ABC: I WIE IMMOBILIENRENTE
Die Immobilienrente (oder auch Leibrente) ist eine Form der Rentenzahlung, die sich aus dem Verkauf, dem Teilverkauf oder der Beleihung der eigenen Immobilie ergibt.
Die Rentenzahlung kann einmalig, fortlaufend oder in einer Mischung aus beiden, mit festgelegter oder natürlicher Zeitbegrenzung erfolgen und mit verschiedenen Rechten oder Pflichten für den Verkäufer/Rentennehmer verbunden sein.
01Oktober
VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen
Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.
30September
29September
28September
TIERHALTUNG: EIN KÜNDIGUNGSGRUND?
Die Zahl der Haushalte in Deutschland, in denen Haustiere leben, steigt seit Jahren stetig an. Und bestimmt möchte niemand sein Haustier missen. Was aber nun, wenn der Vermieter einer Wohnung mit der Haustierhaltung nicht einverstanden ist? Ist die unerlaubte Haltung von Haustieren ein Grund zur Kündigung?
24September
Destatis: Preise für Bauland auf Rekordhoch
Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen auf einem Rekordhoch, auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr – dies meldet das Statistische Bundesamt (Destatis).
17September
Brandschutz im Eigenheim
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, bei der Planung des Eigenheims fehlenden oder mangelhaften Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz sind Bauherren weitgehend auf sich selbst gestellt; die Vorgaben können den jeweiligen Länderbauordnungen entnommen werden.
12September
11September
KINDER AUS DEM HAUS - WAS WIRD AUS UNSERER IMMOBILIE?
"Hurra!" oder "Oh Nein!" - die Kinder ziehen aus.
Irgendwann passiert es. Die Kinder ziehen aus und verlassen das elterliche Heim. Auch wenn Sie sich dagegen wehren, es bleibt eine zwangsläufige und natürliche Entwicklung.
Nun kommt auf Sie als Eltern eine Veränderung der gesamten Lebenssituation zu. Eine Frage, die sich den meisten Eltern nach dem Auszug der Kinder stellt: Was wird jetzt aus dem Haus? Eine Entscheidung, die sehr schwer ist und wirklich gut durchdacht werden sollte.
Bei Ihren Überlegungen sollten Sie sich über folgende Dinge Gedanken machen: