SCHEIDUNG UND IMMOBILIEN

04September

SCHEIDUNG UND IMMOBILIEN

Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden, müssen Sie auch klären, was mit Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung geschieht.

 

Wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.

???? Option 1 - Sie verkaufen die Immobilie einvernehmlich

 

Das gemeinsame Haus oder die Wohnung können verkauft und der Erlös aufgeteilt werden.

 

???? Option 2 - Ein Ehepartner übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen

 

Möchte einer nach der Scheidung im Haus oder in der Wohnung bleiben, kauft er dem Anderen seinen „Miteigentumsanteil“ ab.

 

???? Option 3 - Sie vermieten die Immobilie

 

Wenn beide Ehepartner nicht mehr im Haus wohnen, aber trotzdem Eigentümer bleiben möchten, können Sie die Immobilie vermieten.

 

???? Option 4 - Sie beantragen die Teilungsversteigerung

 

Eine Teilungsversteigerung wird durchgeführt, wenn Sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei der weiteren Nutzung der Immobilie einigen können und eine Partei eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Gibt es keine zulässigen Einwände, wird das Haus öffentlich versteigert. Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller Kosten auf die geschiedenen Ehepartner aufgeteilt.

 

???? Option 5 – Sie nehmen eine Realteilung vor

 

Realteilung bedeutet, dass die Immobilie nach der Scheidung in zwei baulich voneinander getrennte Einheiten unterteilt wird. Beide Partner erhalten jeweils das Wohnrecht für einen Bereich.

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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