SCHEIDUNG UND IMMOBILIEN
04September
???? Option 1 - Sie verkaufen die Immobilie einvernehmlich
Das gemeinsame Haus oder die Wohnung können verkauft und der Erlös aufgeteilt werden.
???? Option 2 - Ein Ehepartner übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen
Möchte einer nach der Scheidung im Haus oder in der Wohnung bleiben, kauft er dem Anderen seinen „Miteigentumsanteil“ ab.
???? Option 3 - Sie vermieten die Immobilie
Wenn beide Ehepartner nicht mehr im Haus wohnen, aber trotzdem Eigentümer bleiben möchten, können Sie die Immobilie vermieten.
???? Option 4 - Sie beantragen die Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird durchgeführt, wenn Sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei der weiteren Nutzung der Immobilie einigen können und eine Partei eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Gibt es keine zulässigen Einwände, wird das Haus öffentlich versteigert. Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller Kosten auf die geschiedenen Ehepartner aufgeteilt.
???? Option 5 – Sie nehmen eine Realteilung vor
Realteilung bedeutet, dass die Immobilie nach der Scheidung in zwei baulich voneinander getrennte Einheiten unterteilt wird. Beide Partner erhalten jeweils das Wohnrecht für einen Bereich.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de