DER MIETVERTRAG

03September

DER MIETVERTRAG

Immer schriftlich! Natürlich❗️ Oder doch nicht ❓

 

Tatsächlich kann ein Mietvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden.

Voraussetzung

Für einen wirksamen Vertrag müssen folgende Formalitäten klar sein:

✅ Vertragspartner

✅ Mietobjekt

✅ Miethöhe

✅ Zeitpunkt des Einzuges

✅ Mietdauer

 

Wird nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten bei Abschluss eines mündlichen Mietvertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Trotzdem ist es ratsam immer einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen!

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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