MUSIZIEREN IN DER WOHNUNG

01Juni

MUSIZIEREN IN DER WOHNUNG

Musik mag fast jeder. Aber wenn das Nachbarskind aus der Wohnung oben stundenlang die Saiten der Gitarre quält, kann schnell Frust aufkommen. Wie verhält es sich mit dem Musizieren in der Mietwohnung?

Ein Instrument zu spielen, gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zum sozial üblichen Verhalten eines Menschens. Das Musizieren in Zimmerlautstärke ist demnach mit keinerlei Einschränkungen verbunden. Aber selbst dann, wenn es etwas lauter werden sollte, haben Gerichte Spielräume festgelegt: Außerhalb der Ruhezeiten gilt das Musizieren für 2-3 Stunden am Tag in der Regel als zumutbar. Zumindest dann, wenn der verursachte “Lärm” nicht jedes Maß überschreitet.


An Ruhezeiten, ganz gleich ob gesetzlich oder im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Hobby- und Profimusiker allerdings halten. Bedeutet: Nächtliches Schlagzeugspielen um 2:30 Uhr ist nicht zulässig.


Aber: Das Musizieren in der Mietswohnung ist erlaubt. Und in Absprache mit den Nachbarn funktioniert’s immer noch am besten.


Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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