MAKLERCOURTAGE
30Mai
Der Bundestag hat entschieden: Zukünftig wird die Maklerprovision bei dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung geteilt.
Verkäufer tragen demnach (mind.) 50% der Courtage, wenn sie einen Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf ihres Hauses oder ihrer Wohnung beauftragen. Ziel des Gesetzes ist es, die Belastung durch Kaufnebenkosten von privaten Käufern zu reduzieren.
Das Gesetz bezieht sich allerdings explizit nur auf private Käufer. Handelt es sich um gewerbliche Käufer, können getroffene Vereinbarungen abweichen.
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag, muss der Entwurf noch den Bundesrat passieren, um volle Gesetzeskraft zu erlangen. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten tritt das Gesetz in Kraft, voraussichtlich Ende Dezember 2020 oder Januar 2021.
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