IMMOBILIENVERKAUF UND STEUERN

21August

IMMOBILIENVERKAUF UND STEUERN

Bei Immobilienverkäufen drängt sich eine Frage immer wieder auf: Fallen nach dem Hausverkauf Steuern an?

 

Das Wichtigste in Kürze:

Wann wird grundsätzlich eine Steuer erhoben?

???? Wenn zwischen dem Erwerb und dem Wiederverkauf weniger als zehn Jahre liegen.

 

Wann ist man von der Zahlung der Steuer befreit?

???? Wenn eine Immobilie erst später als zehn Jahre nach ihrem Erwerb verkauft wird.
???? Wenn innerhalb der zehn Jahre die zu verkaufende Immobilie selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde.
???? Wenn seinen leiblichen beziehungsweise diesen gleichgestellten Adoptivkindern die Immobilie unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde.
???? Wenn der Gewinn aus dem Immobilienverkauf unterhalb des Freibetrags von 600 Euro liegt.

 

In welcher Höhe fällt die Steuer aus?

???? Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, wenn denn der Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt ist.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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