IMMOBILIEN ABC: C WIE COURTAGE
20August
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen.
❓ Ab wann gelten die neuen Regelungen ❓
Das Gesetz tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.
❓ Sind alle Immobilienverkäufe betroffen ❓
Nein, betroffen sind Einfamilienhäuser und Wohnungen.
Somit sind Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte nicht betroffen.
❓ Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer einer Immobilie ❓
Wurde ein Maklervertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) geschlossen, teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage in gleicher Höhe. Wurde ein Maklervertrag z. B. nur mit dem Verkäufer geschlossen, zahlt der Käufer eine Courtage maximal in der Höhe, in der auch der Verkäufer verpflichtet wird.
❓ Und wer zahlt die Maklerprovision bei einer Vermietung ❓
Hier greift das Bestellerprinzip, das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist und sich auf die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen bezieht, sprich, derjenige der den Makler beauftragt hat.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de