Immobilien ABC: S wie Sondernutzungsrecht
16Februar
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und somit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Dann sollten Sie auf jeden Fall das Sondernutzungsrecht kennen. Denn durch dieses können Ihnen als Eigentümer besondere Rechte an der Gemeinschaftsfläche eingeräumt werden. Sprich, Sie können bestimmte Flächen allein und unter Ausschluss der anderen Wohnungs- und Teileigentümer nutzen.
Prinzipiell können alle Flächen, die als Gemeinschaftseigentum von einer Wohnungseigentümerschaft genutzt werden, einem Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zugesprochen werden. Doch in der Regel kommen folgende Gemeinschaftsflächen in Frage:
Terrassen
Gemeinschaftsgärten oder Gartenanteile
Kellerräume
Dachboden
Garagenplätze
KFZ-Parkplätze
hauseigene Schwimmbäder oder Saunen
Unser Tipp
Sondernutzungsrechte zu einer Eigentumswohnung machen diese bei einem Verkauf attraktiv und steigern ihren Wert. Greifen Sie deshalb zu, falls solche Nutzungsrechte angeboten werden.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de