Wohnungsgeberbestätigung: So vermeiden Sie als Vermieter ein Bußgeld!
05März
Als Vermieter (Wohnungsgeber) sind Sie verpflichtet, beim Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung an den Wohnungsnehmer - bzw. für den Fall der elektronischen Meldung, an die Meldebehörde - zu senden.
Stellen Sie die Bestätigung des Einzugs nicht, nicht richtig oder nicht in der entsprechenden Frist aus, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Damit Sie das umgehen, müssen Sie nur folgende Dinge beachten.
Zeitrahmen
Die Bestätigung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen.
Daten
Diese Angaben müssen Sie in der Bestätigung aufführen:
Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers),
Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- bzw. Auszugsdatum,
Anschrift der Wohnung sowie
Namen der meldepflichtigen Personen.
Benötigen Sie eine Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung? Jetzt auf unserer Webseite herunterladen: [Link zur Unterseite, wo sich die Vorlage herunterladen lässt]
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de