VERSTEUERUNG VON MIETEINNAHMEN
05Juni
Aber: Vermieter müssen nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, sondern können einige Kosten geltend machen.
Abschreibungen
Wenn eine Immobilie erworben und dann vermietet wird, können 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent des Gebäudewerts geltend gemacht werden.
Schuldzinsen:
Sollte ein Darlehen für den Kauf der Immobilie aufgenommen worden sein, können Teile davon ebenfalls geltend gemacht werden. Die Anrechnung gilt allerdings nur für die Zinszahlungen, nicht für etwaige Tilgungssummen.
Laufende Kosten:
Auch laufende Kosten mindern Erträge - und somit die Steuerlast. Darunter fallen beispielsweise Kosten für die Verwaltung des Hauses oder Reparaturen im Haus oder in der Wohnung.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de