VERMIETER- PFLICHTEN

30Juli

VERMIETER-  PFLICHTEN

Mit Abschluss des Mietvertrages haben Sie - neben allerhand Rechten – ein paar Pflichten, die Sie als Vermieter gegenüber dem Mieter übernehmen.


Wir erläutern Ihnen hier kurz Ihre 5 wichtigsten Pflichten:

➡️ Sie müssen das Mietobjekt zur Verfügung stellen.
Das heißt, Sie müssen spätestens am Tag, der im Vertrag als Mietbeginn definiert ist, die Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigen.

 

➡️ Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt so zu übergeben, wie es der Mieter gemietet hat.
Schäden, die in der Zwischenzeit entstanden sind, müssen Sie beseitigen.

 

➡️ Sie müssen während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April im Jahr darauf) sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.

 

➡️ Sie müssen dem Mieter gestatten, die Wohnung oder das Haus mit engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern zu teilen.

 

➡️ Sie müssen dem Mieter erlauben, die Wohnung unterzuvermieten - jedoch nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa ein Arbeitseinsatz im Ausland. Dafür haben Sie das Recht zu wissen, wer der Untermieter ist.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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