VERMIETER- PFLICHTEN
30Juli
➡️ Sie müssen das Mietobjekt zur Verfügung stellen.
Das heißt, Sie müssen spätestens am Tag, der im Vertrag als Mietbeginn definiert ist, die Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigen.
➡️ Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt so zu übergeben, wie es der Mieter gemietet hat.
Schäden, die in der Zwischenzeit entstanden sind, müssen Sie beseitigen.
➡️ Sie müssen während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April im Jahr darauf) sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.
➡️ Sie müssen dem Mieter gestatten, die Wohnung oder das Haus mit engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern zu teilen.
➡️ Sie müssen dem Mieter erlauben, die Wohnung unterzuvermieten - jedoch nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa ein Arbeitseinsatz im Ausland. Dafür haben Sie das Recht zu wissen, wer der Untermieter ist.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de