Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch mit Genehmigung?

10April

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch mit Genehmigung?

Der angespannte Mietwohnungsmarkt ist eine große Herausforderung. Die Politik bemüht sich um Lösungen, die derzeit hauptsächlich auf Regulierungen hinauslaufen. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln bemängelt diesen Aktionismus und fordert stattdessen, Mietern die Eigentumsbildung zu erleichtern.

Die Aufteilung von Mietshäusern soll zukünftig nur noch mit Genehmigung möglich sein. Das sieht ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können bisher ungehindert Wohnungen einzeln an Kapitalanleger oder Selbstnutzer verkaufen. Mieter können eine solche Gelegenheit zur Eigentumsbildung nutzen. Nach dem Willen des Justizministeriums sollen Aufteilungen in angespannten Mietwohnungsmärkten unter Genehmigungspflicht gestellt werden.

Genehmigungen sollen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, beispielsweise wenn zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen möchten. Das ist in der Praxis aber kaum der Fall. Genehmigt werden soll die Aufteilung auch in Erbschaftsfällen, wenn den Erben dadurch die Teilung des Eigentums ermöglicht wird. Außerdem ist „die Genehmigung (...) zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ein Absehen von der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht zumutbar ist.“ Die Regelung soll in allen Gemeinden, in denen schon heute die Mietpreisbremse gilt, angewendet werden. 

In seiner aktuellen Studie macht das Institut deutlich, dass das geplante Vorhaben kontraproduktiv wäre. Seit Mitte der 2000er Jahre sei die Wohnkostenbelastung der Eigentümer rückläufig und lag im Jahr 2018 zuletzt bei 21 Prozent, Mieter mussten nach Angeben des Instituts im Mittel aber 26 Prozent ihres Einkommens aufbringen. Für Erwerber schaffe die Regelung eine neue Hürde bei der Eigentumsbildung.

 

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