SPEKULATIONSSTEUER

08September

SPEKULATIONSSTEUER

Verkaufen Sie als Immobilienbesitzer Ihr Haus innerhalb der sogenannten „10-jährigen Spekulationsfrist“ und erwirtschaften auf diese Weise einen Gewinn, verpflichtet der Fiskus Sie zur Zahlung einer Spekulationssteuer.

 

Doch schauen Sie hier, wann keine Spekulationssteuer fällig wird.

 

In Kürze:

???? Immobilie wurde ausschließlich selbst genutzt

➡️ keine Spekulationssteuer fällig


???? Immobilie wurde mehr als 10 Jahre vermietet

➡️ keine Spekulationssteuer fällig


???? Immobilie wurde weniger als 10 Jahre vermietet

➡️ Spekulationssteuer wird fällig

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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