SCHEIDUNG UND IMMOBILIE
06Oktober
Eine Scheidung ist nie schön. Dennoch muss man sich dem stellen und häufig kommt dabei auch die Frage auf: Was bekomme ich denn eigentlich vom Haus meiner Partnerin oder meines Partners?
Fakt ist: Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört die Immobilie.
Allerdings gibt es in folgenden Fällen einen Zugewinnausgleich, sprich einen finanziellen Ausgleich.
▶️ Wenn die Immobilie in der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.
▶️ Wenn die Immobilie vor der Heirat gekauft, aber danach ausgebaut oder modernisiert wurde.
▶️ Wenn die Immobilie vor der Heirat geerbt wurde und während der Ehe ausgebaut oder modernisiert wurde.
Der Alleineigentümer kann sein Haus vor der Scheidung nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verkaufen.
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und benötigen Unterstützung? Wir stehen gerne zur Seite!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de