Schäden an Silvester: Wer haftet?

27Dezember

Schäden an Silvester: Wer haftet?

Kratzer am Auto, Rotwein auf dem teuren Teppich und (kleinere und größere) Verletzungen durch Feuerwerkskörper: Silvester ist für Versicherer eine der heißesten Phasen des Jahres, denn die größten Schäden entstehen in der Silvesternacht (abgesehen von Naturereignissen).

Wofür kommt die Versicherung auf, wer haftet wofür? Wir klären Sie auf! ????

Beschädigungen durch Partygäste:

Wenn ein Schaden, etwa durch Rotwein auf dem teuren Teppich, durch einen Besucher Ihrer Silvesterparty entstanden ist, springt die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein, wenn dieser nicht mutwillig und absichtlich gehandelt hat. 

 

Beschädigungen am Haus:

In der Regel haben Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese springt bei Beschädigungen Ihrer Immobilie durch bspw. Böller und Raketen ein.

 

Beschädigungen am Auto:

Kann derjenige, der Ihr Auto beschädigt hat, ermittelt werden, springt seine Haftpflichtversicherung ein, sofern eine vorhanden ist und er nicht mutwillig gehandelt hat. Ist der Delinquent jedoch nicht zu ermitteln, kann es sein, dass Ihre Autokasko den Schaden reguliert. Dazu am besten einfach mit Ihrer Versicherung direkt in Verbindung setzen.

 

Wir hoffen natürlich, dass es an Silvester zu keinen Schäden an Personen oder Eigentum kommt und Sie gesund, munter und zuversichtlich in das Jahr 2020 starten können!

 

Frohes Feiern!

Ihr Team von Alpenland Immobilien
www.immo-alpenland.de

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