Reparaturkosten als Immobilieneigentümer von der Steuer absetzen? Na klar!

20März

Reparaturkosten als Immobilieneigentümer von der Steuer absetzen? Na klar!

In einem Eigenheim fallen viele Kosten an. Doch das Gute ist, Kosten für Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung Ihres Eigenheims können Sie steuerlich absetzen. Allerdings nicht vollumfänglich.

Für Handwerksleistungen können Sie insgesamt 20 Prozent der Rechnung für folgende Positionen geltend machen:

Arbeitslohn

Fahrtkosten

Mietkosten für Arbeitsgeräte

Die Höhe von insgesamt 1.200 € im Jahr darf hierbei jedoch nicht überschritten werden.
Der Maximalbetrag gilt dabei pro Haushalt und nicht pro Person.

Neben Handwerksleistungen werden seit Januar 2020 energetische Baumaßnahmen vom Staat gefördert. Das bedeutet, alles, was Ihre Immobilie energieeffizienter macht, können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen, wie z. B.

Wärmedämmung an Fassade

Wärmedämmung am Dach

neue Fenster

neue Heizungssysteme und Entlüftungsanlagen.

 

Dieser Steuervorteil ist an einige Voraussetzungen geknüpft:

  1. Ihre Immobilie muss älter als 10 Jahre sein
  2. die Baumaßnahmen müssen zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2029 durchgeführt werden
  3. die Immobilie muss von Ihnen selbst bewohnt werden.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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