Private Wohnungen als Ferienunterkünfte: Was ist erlaubt?

11Februar

Private Wohnungen als Ferienunterkünfte: Was ist erlaubt?

Es gibt viele verschiedene Gründe, die eigene Wohnung als Ferienunterkunft vermieten zu wollen. Doch so plausibel diese auch sein mögen, bei der Vermietung muss einiges beachtet werden.

Was Sie dürfen

Ihre gesamte Wohnung für nicht für mehr als 8 bzw. 12 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres vermieten

einen Teil, z. B. ein Zimmer, länger vermieten, wenn Sie weiterhin über 50 Prozent der Wohnung als regulären Wohnraum nutzen

Was Sie brauchen

als Eigentümer: die Gewissheit, dass in der Teilungserklärung die Vermietung als Ferienwohnung nicht untersagt ist

als Mieter: eine schriftliche Genehmigung des Vermieters

eine Genehmigung der Stadt, z. B. in Form einer Wohnraumschutznummer (ist kostenlos, beim Bezirksamt zu beantragen)

Was Sie beachten sollten

Die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern und teilweise auch in den Städten variieren stark. Bitte informieren Sie sich daher vorher über die genauen Regelungen in Ihrer Region.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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