Nachgefragt: Kann ich meine Mietwohnung auch zu Gewerbezwecken nutzen?
23Februar
Ganz wichtig: Schauen Sie zunächst in Ihren Mietvertrag! Viele Mietverträge beinhalten einen speziellen Paragraphen, der klar und deutlich aussagt, dass dem Mieter die Ausübung eines Gewerbes in der Mietwohnung untersagt wird.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, so sollten Sie sich unbedingt die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Ansonsten gilt bei…
… Tätigkeiten ohne Publikumsverkehr:
Für diese Aktivitäten braucht der Mieter keine Zustimmung des Vermieters.
… Tätigkeiten mit Publikumsverkehr:
Herrscht reger Kundenverkehr in der Mietwohnung oder bekommt der Mieter regelmäßig große Warenanlieferungen, könnte der Vermieter die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung verbieten.
Als Faustregel gilt: Je mehr Publikumsverkehr oder Warenanlieferungen, desto eher ist eine Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung der Mietwohnung erforderlich.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
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