Kündigungsschutz für Mieter - das müssen Sie beachten

13Februar

Kündigungsschutz für Mieter - das müssen Sie beachten

Einen Mietvertrag zu beenden ist nicht angenehm, muss aber unter Umständen sein. Der Kündigungsgrund muss plausibel nachvollziehbar und begründet sein, wie...

Eigenbedarf, z. B. wenn sich Familienzuwachs ankündigt und mehr Platz benötigt wird

Wirtschaftliche Verwertung, z. B. wenn der Mietraum in eine Gewerbeimmobilie umgewandelt werden soll

Ausstehende Mietzahlungen, wenn z. B. der Mieter mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug ist

Zweckentfremdung der Wohnung durch den Mieter, z. B. bei Nutzung einer Mietwohnung als Büro

Andauernde Ruhestörung oder rücksichtsloses Verhalten des Mieters

Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen:

3 Monate bei einem Mietvertrag, der seit bis zu fünf Jahren besteht,

6 Monate bei einem Mietvertrag, der seit fünf bis acht Jahren besteht,

9 Monate, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren besteht,

1 Jahr für einem seit 10 Jahren bestehenden Mietvertrag.

Hinweis:
Bei ausstehenden Mietzahlungen, Zweckentfremdung oder andauernder Ruhestörung ist nach erfolgloser Ermahnung des Mieters durch den Vermieter eine fristlose Kündigung möglich.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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