Kündigungsschutz für Mieter - das müssen Sie beachten
13Februar
Einen Mietvertrag zu beenden ist nicht angenehm, muss aber unter Umständen sein. Der Kündigungsgrund muss plausibel nachvollziehbar und begründet sein, wie...
Eigenbedarf, z. B. wenn sich Familienzuwachs ankündigt und mehr Platz benötigt wird
Wirtschaftliche Verwertung, z. B. wenn der Mietraum in eine Gewerbeimmobilie umgewandelt werden soll
Ausstehende Mietzahlungen, wenn z. B. der Mieter mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate im Verzug ist
Zweckentfremdung der Wohnung durch den Mieter, z. B. bei Nutzung einer Mietwohnung als Büro
Andauernde Ruhestörung oder rücksichtsloses Verhalten des Mieters
Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen:
3 Monate bei einem Mietvertrag, der seit bis zu fünf Jahren besteht,
6 Monate bei einem Mietvertrag, der seit fünf bis acht Jahren besteht,
9 Monate, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren besteht,
1 Jahr für einem seit 10 Jahren bestehenden Mietvertrag.
Hinweis:
Bei ausstehenden Mietzahlungen, Zweckentfremdung oder andauernder Ruhestörung ist nach erfolgloser Ermahnung des Mieters durch den Vermieter eine fristlose Kündigung möglich.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de