KELLER- WOHNUNG?
01November
Wie hoch eine Kellerwohnung sein muss und welche Bedingungen sonst noch erfüllt sein müssen, damit ein ausgebauter Keller als Kellerwohnung gilt, erläutern wir Ihnen in Kürze:
- eine Wohnraumhöhe von min. 2,20 m (Oberkante-Fertigboden bis Unterkante-Fertigdecke je nach Bundesland).
- das Fenster entspricht mindestens 10% der Grundfläche des Raums
- der Wohnraum im Keller weist trockene Außenwände auf
- der Wohnraum muss komplett ausgebaut sein, sprich Wände und Böden nach Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein
- der Wohnraum im Keller muss baurechtlich als Wohnraum genehmigt sein.
Sie haben Fragen, ob Ihr Keller als Wohnraum vermietet werden kann? Wir schauen uns das an!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de