Immobilienverkauf: So läuft ein Notartermin ab
10März
Soll Ihre Immobilie den Eigentümer wechseln, steht als finaler Schritt der Notartermin an. Für viele ist dieser Termin nicht Gang und Gäbe und somit natürlich auch ein Stück weit aufregend. Damit Sie gut vorbereitet sind, erläutern wir Ihnen, wie ein Notartermin bei einer Beurkundung in der Regel abläuft.
Zu Beginn sind dem Notar die Personalausweise beider Vertragsparteien vorzulegen.
Der Vertrag wird den beteiligten Parteien vom Notar laut und deutlich vorgelesen.
Käufer und Verkäufer können, während der Vertrag vorgelesen wird, Fragen stellen.
Der Vertrag wird anschließend von beiden Parteien in Anwesenheit des Notars unterschrieben.
Durch die anschließende Unterschrift des Notars wird der Vertrag wirksam.
Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie, nicht nach der aufgewendeten Zeit.
Der Notar ist im Gegensatz zum Anwalt verpflichtet, keine Partei zu ergreifen, und muss beide Seiten neutral beraten.
Unser Makler-Team hat schon zahlreiche Notartermine begleitet und kann Sie bestens bei einem Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
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