Immobilienverkauf: Haben Sie DAS schon Ihren Mieter gefragt?
13Mai
Sie sind gerade im Begriff, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhaus zu verkaufen. Sie haben Käufer gefunden. Der Kaufvertrag ist aufgesetzt. Bald geht es zum Notar, um die finale Unterschrift zu setzen.
Doch haben Sie Ihre Mieter schon diese Frage gestellt: “Möchten Sie die Wohnung zu den vereinbarten Konditionen kaufen?”
Die Mieter Ihrer Immobilie haben grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Daher sollten Sie folgenden Schritte bei der Veräußerung einhalten:
Schritt 1
Wenn Sie Käufer für Ihre Wohnungen gefunden haben, schließen Sie mit den kaufwilligen Interessenten einen Kaufvertrag ab.
Schritt 2
Sobald ein Kaufvertrag vorliegt, müssen Sie als Verkäufer Ihren Mieter als Vorkaufsberechtigten darüber informieren.
Schritt 3
Innerhalb von 2 Monaten kann Ihr Mieter darüber entscheiden, ob er die Immobilie selbst kaufen möchte oder nicht.
Schritt 4
Entschließt sich Ihr Mieter zum Kauf, kommt ein Kaufvertrag zustande. Entscheidet er sich gegen einen Kauf, können Sie einer dritten Person die Immobilie verkaufen.
Ausnahmen
Sofern der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder eine Person des eigenen Hausstands verkauft, entfällt das Vorkaufsrecht des Mieters.
Sie haben noch Fragen? Kein Problem, melden Sie sich gerne!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de