IMMOBILIENKAUF AUF EINER VERSTEIGERUNG
18August
➡️ Voraussetzungen
Zwangsversteigerungen sind öffentlich und können somit von allen Interessierten besucht werden.
Um am Bieterverfahren teilzunehmen, müssen Sie…
… sich im Vorfeld anmelden.
… volljährig sein.
… über einen gültigen Personalausweis verfügen.
… beim zuständigen Amtsgericht eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 10 Prozent des veranschlagten Verkehrswertes der Immobilie hinterlegen können.
➡️ Ablauf
Der Versteigerungstermin ist in drei Teile geteilt:
Die Bekanntmachung
Die Bieterstunde
Die Erteilung des Zuschlags
Bei der Bekanntmachung wird der durch das Gutachten ermittelte Verkehrswert der Immobilie verlesen und im Anschluss die Anwesenden über die Formalien und die Versteigerungsbedingungen durch einen Rechtspfleger informiert. Zusätzlich werden Informationen zum Objekt und zu den Gläubigern verlesen.
Der zweite Teil der Versteigerung ist die Bieterstunde. Diese muss mindestens 30 Minuten andauern.
Für den vorläufigen Zuschlag verkündet der Rechtspfleger drei Mal das Höchstgebot. Wird kein höheres Gebot abgegeben, wird der Zuschlag erteilt.
Der Kaufpreis muss bis zum Verteilungstermin gezahlt werden. Dieser findet in der Regel 6 bis 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin statt.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de