Immobilien ABC: P wie Pachtvertrag

03März

Immobilien ABC: P wie Pachtvertrag

Pachtvertrag, Mietvertrag – Mieter, Pächter… Wo liegen hier eigentlich die Unterschiede?

Wir haben für Sie das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

Im Gegensatz zu einem Mieter darf ein Pächter das Pachtobjekt nicht nur nutzen, sondern auch Gewinne daraus erwirtschaften. Daher basiert der größte Teil landwirtschaftlicher Betriebe auf Pachtverträgen. Aber auch Gaststätten oder ganze Unternehmen können gepachtet werden.

Der Pächter ist dazu verpflichtet, die Pachtsache ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Einzelheiten sollten detailliert im Pachtvertrag festgehalten werden.

Im Gegensatz zu einem Mietvertrag bietet ein Pachtvertrag sehr viel mehr Gestaltungsfreiraum für beide Parteien.

Pachtverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden: Bei erstem kann der Verpächter den Vertrag nicht vorzeitig ordentlich kündigen.

Sie wissen nicht, ob Sie einen Pacht- oder einen Mietvertrag aufsetzen sollten? Melden Sie sich gerne bei uns!

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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