Immobilie reservieren? So geht's!
20Juni
Wunderbar! Ihre Immobilie steht zum Verkauf und ein potenzieller Käufer zeigt sein Interesse. Doch er möchte eine Reservierungsvereinbarung, um den Kauf zu einem späteren Zeitpunkt zu tätigen.
Geht das überhaupt und wenn ja, wie?
Reservierungsvereinbarung
Mit einer Reservierungsvereinbarung kann ein Kaufinteressent sein Wunschobjekt für eine festgelegte Dauer über den Makler „reservieren“ lassen.
Eine Reservierungsvereinbarung ist privatschriftlich möglich.
Die Höhe einer Reservierungsgebühr liegt bei etwa 5-10 % der später fälligen Maklercourtage.
Bei hoher Reservierungsgebühr ist eine notarielle Beurkundung notwendig, ansonsten ist die Reservierungsvereinbarung nicht rechtskräftig.
Sie haben noch Fragen zur Reservierungsvereinbarung? Wir beantworten Sie Ihnen gerne.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de