HITZE IN DER WOHNUNG: DARF IHR MIETER DIE MIETE MINDERN?
11August
Folgende Fakten kann man festhalten:
➡️ Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die eine Mietminderung um eine bestimmte Prozentzahl festlegt, sobald unerträgliche Temperaturen in der Wohnung herrschen.
➡️ So ist ein Temperaturanstieg in der Wohnung grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung.
➡️ Eine Mietminderung bei Hitze kann lediglich unter Umständen begründet sein.
Eine Mietminderung ist trotz hoher Temperaturen in der Regel dann nicht möglich, wenn …
… der Wärmeschutz den technischen Anforderungen entspricht, die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. ✅
… die Aufheizung der Wohnung nicht auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist. ✅
Wenn die Mietminderung nicht rechtens ist, sollten Sie …
➡️ … der Mietminderung schriftlich widersprechen, mit Begründung, warum sie nicht rechtens ist.
➡️ ...den Mieter auffordern, die ausstehende Miete innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen und eine mögliche Klage ankündigen.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
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