Heizung defekt? So sollten Mieter vorgehen!
02Dezember
Die kalte Jahreszeit steht vor Tür, da möchte man es drinnen kuschelig warm haben. Was aber nun, wenn die Heizung ausfällt, nicht richtig warm wird oder ständig überhitzt?
Informieren Sie den Vermieter umgehend über die defekte Heizung! Dieser ist verpflichtet, eine Fachfirma für die Reparatur zu beauftragen und die Kosten zu tragen.
Erreichen Sie den Vermieter nicht, setzen Sie eine Frist – drei bis vier Tage sind hier angemessen –, innerhalb der der Schaden behoben werden sollte.
Verstreicht diese Frist ungenutzt, haben Sie das Recht, eine Fachfirma mit der Notreparatur zu beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung zu stellen.
Man geht allgemein davon aus, dass die angenehmste Zimmertemperatur zum Wohnen zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegt. Wird diese Temperatur länger als drei Tage nicht erreicht, haben Sie das Recht auf Mietminderung.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de