HAUSVERKAUF IM PFLEGEFALL

24Juli

HAUSVERKAUF IM PFLEGEFALL

Nicht erst, wenn der (Pflege-) Fall eingetreten ist, sollte feststehen, was mit dem Elternhaus langfristig geschieht. „Heute bereits an morgen denken“ lautet das Motto.


Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig und umfassend von uns beraten. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.

 

Vorab hier das Wichtigste in Kürze:

➡️ Wer zum Pflegefall wird und eine Immobilie besitzt, muss diese zunächst verkaufen und das Geld für die Pflegekosten aufbrauchen.


➡️ Als Verkäufer des Objektes ist nur der Eigentümer relevant. Er kann jedoch eine Person bevollmächtigen oder einen staatlichen Betreuer erhalten, der den Hausverkauf durchführt.


➡️ Mit einer Schenkung im Vorfeld kann dem Verkauf des Eigenheims entgegengewirkt werden, wenn der Vorgang bereits über zehn Jahre zurückliegt.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.