Geerbtes Haus verkaufen - so ist der Ablauf!
27Mai
Ein Immobilienerbe bringt einiges an Arbeit und Überlegungen mit sich und kann nicht mal auf die Schnelle verkauft werden.
Bevor Sie überhaupt über eine geerbte Immobilie verfügen können, benötigen Sie den Erbschein. Diesen können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Sind Sie Alleinerbe, so können Sie diesen auch allein beantragen.
Mehrere Erben hingegen beantragen einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein, der die Größe des Erbanteils eines einzelnen Erben ausweist.
Haben Sie sich dazu entschieden das Haus zu verkaufen, sollten Sie sich umfangreich zum Thema „Steuern“ beraten lassen. Wurde die geerbte Immobilie vom Erblasser nicht selbst bewohnt und ist auch die Zehnjahresfrist noch nicht verstrichen, kann es zu Spekulationssteuern kommen. Auch die Grunderwerbssteuer und Erbschaftssteuer müssen in vielerlei Hinsicht berücksichtigt werden.
Damit beim Verkauf nicht das böse Erwachen kommt, dürfen Sie nicht vergessen, den Grundbucheintrag ändern zu lassen, denn der Erblasser ist im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen.
Last but not least steht die Ermittlung des möglichen Verkaufspreises an. Damit Sie das Haus nicht zu einem deutlich zu niedrigen oder unrealistisch hohen Preis anbieten, sollte die Immobilie vor Beginn der Verkaufsbemühungen professionell bewertet werden.
Gern erläutern wir Ihnen noch weitere Aspekte, die Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses berücksichtigen müssen oder bewerten Ihre Immobilie.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
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