Fan-Frage: Wie kann ich mich als Vermieter vor einer Mietminderung schützen?
12Juni
Grundsätzlich können Ihre Mieter die Miete mindern, wenn ein nicht unerheblicher Mangel an der Mietsache besteht. Sprich, kann ein Mieter seine Wohnung nicht so nutzen, wie er es gewohnt ist bzw. wie das zu erwarten wäre, besteht ein Mangel. Doch so mancher Mieter ist schnell bei der Sache und mindert die Miete bereits bei Kleinigkeiten wie Schmutz im Treppenhaus.
Daher raten wir Ihnen:
Prüfen Sie, ob die Mietminderung rechtens ist und ob diese korrekt durchgeführt wurde.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie stets instand gehalten wird. Somit geben Sie Ihren Mietern erst gar keinen Anlass zur Mietminderung. Undichte Fenster oder Türen, Schimmel in der Wohnung oder eine kaputte Heizung – so weit muss es nicht kommen.
Sind dem Mieter Mängel bereits beim Einzug bekannt, so kann er diese im Nachhinein nicht als Mietminderungsgrund gelten machen.
Wichtig:
Handeln Sie unverzüglich, wenn Ihr Mieter Sie über einen Mangel informiert, denn es gibt rechtliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Die genaue Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann zwischen einem Tag (Heizungsausfall im Winter) und drei Monaten (zerschlissener Teppichboden) liegen.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
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