Eltern im Pflegeheim - was wird aus der Immobilie?
30Januar
Rechtzeitige Vorsorge schützt die Immobilie im Pflegefall. Bereits zu Lebzeiten können Eigenheimbesitzer ihr Haus auf Erbberechtigte überschreiben. Die Immobilie kann im Pflegefall dann nicht mehr zur Bestreitung der Kosten herangezogen werden.
Nicht erst, wenn der (Pflege-) Fall eingetreten ist, sollte feststehen, was mit dem Elternhaus langfristig geschieht. „Heute bereits an morgen denken“ lautet das Motto.
Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig und umfassend von uns beraten. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Vorab hier das Wichtigste in Kürze
Wer ein Pflegefall ist und eine Immobilie besitzt, muss diese zunächst verkaufen und das Geld für die Pflegekosten aufbrauchen.
Als Verkäufer des Objektes ist nur der Eigentümer relevant. Er kann jedoch eine Person bevollmächtigen oder einen staatlichen Betreuer erhalten, der den Hausverkauf durchführt.
Mit einer Schenkung im Vorfeld kann dem Verkauf des Eigenheims entgegengewirkt werden, wenn der Vorgang bereits zehn Jahre zurückliegt.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de