EIGENBEDARFS- ANMELDUNG

05August

EIGENBEDARFS-  ANMELDUNG

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist durch den Gesetzgeber in enge Grenzen gesetzt. Sind die folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtmäßig.

✅ Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Angehörige, wie etwa erwachsene Kinder.

✅ Der Eigenbedarf darf nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen angemeldet werden, sondern muss wirklich vorliegen.

✅ Der Vermieter hat dem Mieter ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen (je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate) gekündigt.

✅ Im Kündigungsschreiben kann der Vermieter plausibel nachweisen, dass Eigenbedarf besteht.

✅ Falls der Vermieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen kann, muss er diesen Umstand erwähnen.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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