EIGENBEDARFS- ANMELDUNG
05August
✅ Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Angehörige, wie etwa erwachsene Kinder.
✅ Der Eigenbedarf darf nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen angemeldet werden, sondern muss wirklich vorliegen.
✅ Der Vermieter hat dem Mieter ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen (je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate) gekündigt.
✅ Im Kündigungsschreiben kann der Vermieter plausibel nachweisen, dass Eigenbedarf besteht.
✅ Falls der Vermieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen kann, muss er diesen Umstand erwähnen.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
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