Baulärm in der Nachbarschaft: Was muss ich hinnehmen?

26Februar

Baulärm in der Nachbarschaft: Was muss ich hinnehmen?

Baulärm kann einen in den Wahnsinn treiben, ohne Frage. Und doch ist verständlich, dass der Nachbar, der renoviert, dies tut, um auch eine schöne Wohnung zu haben, und jede Großbaustelle ihren Zweck erfüllt. Bei allem Verständnis jedoch gibt es Grenzen. Wo diese liegen, verraten wir Ihnen hier.

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Ruhezeiten – nachts zwischen 22.00 und 6.00 bzw. 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr – müssen eingehalten werden.


Lärmschutz

Der Dauerschallpegel bei gewerblichen Baustellen darf 55 Dezibel am Tag und 35 Dezibel in der Nacht nicht überschreiten. Rechtlich gesehen verursacht der Nachbar, der privat renoviert, keinen Baulärm. Hier gelten die allgemeinen Regeln für Verständnis und Rücksichtnahme.


Was tun bei zu viel Lärm?

Beim Nachbarn hilft oft ein nettes und klärendes Gespräch und der Hinweis auf den unerträglichen Lärm.

Bei Großbaustellen oder der Sanierung des Nachbarhauses kann man im Verdachtsfall das Umweltamt um eine professionelle Lärmmessung bitten. Beim Verstoß gegen die Lärmschutzbestimmungen können die Bauaufsichtsbehörden entsprechende Maßnahmen einleiten.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.