AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN BEIM HAUSVERKAUF
01August
Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers gilt für solche Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können oder geeignet sind, dem Käufer als Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Welche konkreten Angaben Sie nach dieser formelhaften Vorgabe der Rechtsprechung in Bezug auf Ihre Immobilie machen müssen, ist natürlich stets eine Frage des Einzelfalls. So sind Sie als Verkäufer beispielsweise verpflichtet, Angaben zu...
...Feuchtigkeitsschäden,
...Schädlingsbefall (wie Hausbockkäfer oder Hausschwamm),
...einem Verdacht auf Altlasten,
...dem Fehlen einer Baugenehmigung oder
... einer baurechtlichen Unzulässigkeit der derzeitigen Nutzung
zu machen.
Lassen Sie uns gerne sprechen, damit wir Sie umfangreich beraten und informieren können.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de