3 Mietvertragsarten im Überblick - das ist als Neu-Vermieter interessant
18April
Der Mietvertrag regelt alle Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters im Zusammenhang mit dem zu vermietenden Objekt. Da das deutsche Mietrecht eine sehr komplexe Sache ist, sollten sich Neu-Vermieter je nach Interessenlage für die passende Art des Mietvertrages entscheiden. Hier eine kurze Übersicht der drei wichtigsten:
Mietvertrag – unbefristet und befristet
Wird im Mietvertrag kein Datum festgelegt, an dem der Mietvertrag endet, läuft dieser so lange, bis eine der Parteien aus wichtigem Grund und unter Einhaltung der rechtlich geregelten Fristen kündigt. Der befristete Mietvertrag hingegen endet zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Staffelmietvertrag
In einem Staffelmietvertrag wird eine Erhöhung des Mietzinses in einem bestimmten Rhythmus – mit einem Abstand von mindestens 12 Monaten zwischen den Erhöhungen – festgelegt. Diese Erhöhung muss zwingend als Geldbetrag angegeben werden. Weitere Mieterhöhungen über die angegebene Staffel hinaus sind bei dieser Art Mietvertrag ausgeschlossen.
Indexmietvertrag
In einem Indexmietvertrag kann die Erhöhung des Mietpreises ebenfalls einmal im Jahr stattfinden. Diese muss aktiv vom Vermieter angekündigt und in schriftlicher Form dem Mieter gegenüber geltend gemacht werden. Die Erhöhung richtet sich dabei jeweils nach dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex.
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Alpenland Immobilien
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